Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Lisa Diner Wedding & Flowers

§1. Allgemeines
Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit uns abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Unsere Vertragspartner sind mangels gegenteiliger Regelung der Auftragnehmer mit Unterschrift. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.

§2. Vertragsabschluss
Alle unsere Angebote können nur unverzüglich, 4 Wochen ab Ausstellungsdatum angenommen werden, es sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart ist. Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.  

§3. Preise
Unsere Preise verstehen sich zzgl. 13 % MwSt.
Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, also etwa Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Dekorationsmaterial, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort, usw.

§4. Zahlung & Fälligkeit
Mit fixer Zusage und Unterfertigung des Ausführungsvertrages und unserer Angebote sind 40% des vereinbarten Entgelts (lt. Angebot) prompt zur Zahlung per Banküberweisung fällig. Der Restbetrag ist am Tag der Lieferung fällig. Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung zu leisten. Wechsel und Schecks werden nicht entgegen genommen. Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von netto € 12,-- in Rechnung zu stellen. Für den Fall des Schuldhaften Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Forderungen an ein von uns gewähltes Inkasso Büro weiterzuleiten.

§5.  Lieferzeit und Gefahrtragung
Vorausbestellte Ware ist am vereinbarten Tag anzuliefern und anzunehmen. Jede Versendung oder Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir übernehmen keine Haftung bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher Liefer-anschrift. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haften wir nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.

§6. Stornobedingungen
Die Aufraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Ausführungsvertrages zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts richtet sich die Stornogebühr nach dem bekanntgegebenen Liefertermin. Bis sechs Wochen vor dem bekanntgegebenen Liefertermin beträgt die Stornogebühr 50%, bis vier Wochen vor dem Liefertermin 75%, bis eine Woche vor dem Liefertermin 90% und ab einer Stornierung kürzer als eine Woche vor dem vereinbarten Liefertermin 100% vom vereinbarten Nettopreis.

§7. Gewährleistung und Haftung

(1)  Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen bzw. Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, es sei denn, dass eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Pflanze getroffen wurde.

(2)  Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, sind wir zunächst berechtigt, nach eigener Wahl dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern.

(3)  Offensichtliche Mängel müssen dem Blumenfachgeschäft unverzüglich, nach der Lieferung, möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Mangels befinden, zur Besichtigung von uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung von uns aus. Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

(4)  Wir leisten keinen Ersatz bei Nichteinhaltung von Pflegehin-weisen. 

(5)  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(6)  Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.

(7)  Von uns gelieferte Keramiken oder ähnliches können aufgrund ihrer natürlichen Porosität eine gewisse Wasseraufnahme besitzen; sie sind nicht als wasserdicht, sondern als mehr oder weniger wasserundurchlässig zu bezeichnen. Daher können wir keinen Ersatz für Schäden leisten, die dadurch entstehen, dass der Kunde es unterlässt, zusätzliche Überlaufgefäße, Wasserauffangschalen oder ähnliche wasserdichte Behälter aufzustellen.


§8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lisa Diner – Wedding Flowers.

§9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Geschäftsinhaberin Lisa Diner Wedding-Flowers.

§10. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht und wird als zuständiges Gericht, Gerichtstand Wien vereinbart.